(SKFM DV) Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und ist am 27. Juni 2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 23 auf Seite 866 bekannt gemacht worden. Die Vergütungsrefom 2019 tritt somit am 27. Juli 2019 in Kraft.


Das Gesetz sieht keine Dynamisierung der Vergütung vor, allerdings wurde eine Evaluierung gesetzlich verankert die parallel beginnt und bis zum Jahr 2024 vorliegen wird, so Markus Uhl MdB mit seinem Schreiben an den Diözesanverein vom 03.06.2019.

Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei allen beteiligten Akteuren bedanken, die auf vielfältige Weise in den letzten Jahren den Weg geebnet und tatkräftig unser gemeinsames Anliegen vorangetrieben haben.
Insbesondere geht der Dank an die Vereinsvorstände und Geschäftsführer/innen der Ortsvereine und an Frau Dannhäuser vom SKM Bundesverband, die mit uns gemeinsam eine erfolgreiche Lobbyarbeit betrieben haben.

 


AnsgarBundesregierung/Steffen Kugler (Bild: Bundespräsident)

Koreng / CC BY-SA 3.0 (DE) (Bild: Schloss Bellvue)