Tritt der Fall ein, dass Sie durch einen Unfall, Krankheit oder auf anderem Wege Ihre Einwilligungsfähigkeit verlieren, so muss eine andere Person anstehende Entscheidungen für Sie treffen. Entgegen der vorherrschenden Meinungen dürfen der Ehegatte, die Kinder oder andere nahestehende Angehörige diese Entscheidungen nicht automatisch für Sie vornehmen.
Sorgen Sie jetzt vor, und bestimmen Sie, wer in solchen Fällen, wie für Sie entscheidet.
In dieser Veranstaltung werden Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge dargestellt. Dies umfasst Informationen zur Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung sowie der Patientenverfügung.
Abendsprechstunde (SKFM DÜW) 04 Apr 2024 17:00 - 18:30 |
Überblick Krankheitsbilder 08 Apr 2024 19:00 - 20:30 |
Sprechstunde zu Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung | Betreuungsverfügung in Haßloch 09 Apr 2024 14:00 - 16:00 |