Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, liebe Vollmachtnehmer*innen,
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen stellen für die Betroffenen einen weitreichenden Eingriff in die individuelle Selbstbestimmung dar. Freiheitsentziehung geschieht beispielsweise mechanisch (Bettgitter, Bauchgurte) oder durch Einschließen des Betroffenen. Als Freiheitsentzug können aber auch sedierende Medikamente zählen, wenn sie vorrangig verabreicht werden, um beispielsweise den Betreuten an der Fortbewegung im Haus oder am Verlassen zu hindern.
Den gesetzlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten wird in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung zuteil, da sie gegebenenfalls die Einwilligung hierfür erteilen bzw. beim Betreuungsgericht beantragen müssen.
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