(SKFM DÜW) Die geplante Umsetzung der nächsten Stufe des BTHGs ab 01.01.2020 bringt viele neue Aufgaben für Betreuer und Bevollmächtigte. Was aber passiert wann genau, was ist zu beachten oder in die Wege zu leiten? Welche Erfahrungen haben die Ehrenamtlichen bereits gemacht?

Diesen Fragen stellten sich Interessierte und Ehrenamtliche bei gemütlicher Kaffeerunde in den Büroräumen des SKFM Bad Dürkheim.
Anhand einer Checkliste konnten einige Fragen geklärt werden, bei anderen Fragen bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.