Tritt der Fall ein, dass Sie durch einen plötzlichen Unfall, eine Krankheit oder auf anderem Wege Ihr Bewusstsein verlieren, so muss eine andere Person anstehende Entscheidungen für Sie treffen. Entgegen der landläufigen Meinung dürfen der Ehegatte, die Kinder oder andere nahestehende Angehörige nicht automatisch Entscheidungen für Sie vornehmen. Sorgen Sie jetzt vor, und bestimmen Sie, wer in solchen Fällen wie für Sie entscheidet. In dieser Veranstaltung werden Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge und die Abgrenzung zur gesetzlichen Betreuung dargestellt.
Sprechstunde zu Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung | Betreuungsverfügung in Haßloch (SKFM DÜW) 08 Jul 2025 14:00 - 16:00 |
Patientenverfügung und Ehegattenvertretungsrecht - öffentlicher Vortrag 08 Jul 2025 15:00 - 16:00 |
Außensprechstunde zu Vorsorgenden Verfügungen 10 Jul 2025 09:30 - 12:30 |